EinführungLoep

Weshalb möchten Sie als Unternehmen allgemeine Geschäftsbedingungen in den Niederlande anwenden? Wir nehmen an, dass Sie unter anderem Ihre Haftpflicht beschränken wollen und einen festen Stand gegenüber säumigen Zahlern haben wollen. Wie ist es denn möglich, dass sich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen häufig als wertlos ergeben, wenn es hart auf hart geht? Viele Unternehmen wenden die allgemeinen Geschäftsbedingungen leider auf die falsche Weise an. Hinzu kommt, dass wesentliche Bestimmungen oftmals fehlen. Die Kanzlei Swart ist langjähriger Spezialist für die Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen und hilft Ihnen gerne bei deren rechtssicheren Implementierung.

Inhalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind manchmal sehr hilfreich, wenn es gilt, das Unternehmen vor juristischen Problemen zu schützen. Es ist üblich, dass darin u.a. geregelt wird, dass Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gegenpartei zurückweisen, dass die Periode, innerhalb derer reklamiert werden kann, beschränkt ist, dass Ihre Haftpflicht beschränkt ist, dass Ihre Rechnungen innerhalb einer bestimmten Periode zu zahlen sind, dass Sie bei nicht-rechtzeitiger Zahlung Inkassokosten und Vertragszinsen (anstelle der gesetzlichen Zinsen) einfordern werden, und noch vieles mehr.

Die Erfahrung lehrt, dass Unternehmen ziemlich häufig unterschätzen, was es dazu braucht, bevor allgemeine Geschäftsbedingungen rechtswirksam auf einen abgeschlossenen Vertrag für anwendbar gelten. Gerade, weil Sie sich nur selten auf Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen brauchen, ist es von Bedeutung, dass Sie sie konsequent und auf juristisch ordnungsgemäße Weise in Ihren Unternehmensabläufen verarbeiten. Ist dies nicht der Fall, so gehen Sie das Risiko ein, dass Sie in den zwar seltenen, aber auch besonders wichtigen Situationen (z.B. wenn es einen Ausschluss der Haftpflicht betrifft) dennoch leer ausgehen.

Anwendbarkeit

Um die von Ihnen angewandten allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem bestimmten Rechtsverhältnis in den Niederlande anwendbar sein zu lassen, ist es wichtig, dass Sie diese dem betreffenden Geschäftspartner zugeleitet haben, beispielsweise per Post oder dadurch, dass Sie den Wortlaut auf der Rückseite eines abgeschlossenen Vertrages oder vorgelegten Angebots abdrucken oder als Anlage zu einem Begleitbrief zugehen lassen. Auf jeden Fall soll jeder, der mit Ihnen Geschäfte macht, davon Kenntnis erhalten haben. Ein einfacher Hinweis auf Ihrem Briefpapier reicht nicht aus. Gerichte gehen kritisch damit um, so wie sich aus den jüngsten höchstrichterlichen Urteilen zeigt.

Zudem ist es von grundlegender Bedeutung, dass Sie nachweisen können, dass Sie die von Ihnen angewandten Geschäftsbedingungen tatsächlich im Voraus an den Geschäftspartner ausgehändigt haben. Dieser Beweisnachweis erfolgt z.B. dadurch, dass Sie den Vorgang in einem begleitenden (Fax)Brief mit soviel Worten bestätigen (oder gleichzeitig mit der unverbindlichen Angebotsabgabe auf der Vorderseite dieses Angebots), dass Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen mitsenden und dass dieselben auf den abzuschließen Vertrag für anwendbar erklärt werden. Wenn es zu einem schriftlichen Vertrag kommt, empfiehlt es sich, in diesen schriftlichen Vertrag aufzunehmen, dass die andere Partei die Bedingungen erhalten und gelesen hat und sich mit deren Anwendbarkeit einverstanden erklärt.

Fordern Sie jetzt einen Legal Scan an

Gerne beurteilen wir die juristische Konsistenz der von Ihnen angewandten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die hierfür anfallenden Kosten betragen EUR 195,-. Senden Sie uns Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen und die von Ihnen angewandten Auftragsbestätigungen, dann werden wir diese kritisch prüfen und Ihnen unsere Ergebnisse schriftlich zugehen lassen.

Zugleich sind wir gerne bereit, allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihr Unternehmen zu erstellen. Die diesbezüglichen Kosten stellen sich zwischen EUR 600,- und EUR 1.200,-, exklusive der Hinterlegungskosten (in der Regel EUR 95,-), Der Umfang ist abhängig von der Frage, ob spezifische Bestimmungen aufgenommen werden müssen, die auf Ihr Unternehmen zugeschnitten worden sind.

Klicken Sie hier und füllen Sie unser Kontaktformular aus.
Wir nehmen dann so bald wie möglich unverbindlich Kontakt mit Ihnen auf.
Oder rufen Sie unter +31 (0) 40.284.11.72 an
und fragen Sie unverbindlich nach Rechtsanwalt mr. Martijn de Schepper.

Twitter

  1. icon Allgemein: Bundesregierung begrüßt Ausreiseerlaubnis für Chen aus China: Die Bundesregierung hat die Entscheidun... http://t.co/MTvJmgEV 123rechtNews (123recht Nachrichten) ongeveer 7 uur geleden
  2. icon Allgemein: US-Internetnutzer verklagen Facebook wegen Angriffs auf Privatsphäre: Unmittelbar nach dem holprigen ... http://t.co/CIHJLKag 123rechtNews (123recht Nachrichten) ongeveer 7 uur geleden
  3. icon Allgemein: US-Internetnutzer verklagen Facebook wegen Angriffs auf Privatsphäre: Per Sammelklage wehren sich US-... http://t.co/KXh6IYdg 123rechtNews (123recht Nachrichten) ongeveer 7 uur geleden
  4. icon Allgemein: Chinesischer Bürgerrechtler Chen auf dem Weg in die USA: Nach einem wochenlangen diplomatischen Tauzi... http://t.co/yVzCEK7S 123rechtNews (123recht Nachrichten) ongeveer 7 uur geleden

Gegenwärtig

Konkursantrag

Es kann vorkommen, dass Ihr niederländischer Schuldner zu irgendeinem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage zu sein scheint, die laufenden Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Sie können dan ...

lees verder

Unsere Vorgehensweise

Ihre Inkassos können Sie auf verschiedenerlei Weisen bei uns anliefern. Beispielsweise per Post, per Fax, per E-Mail oder über die Online-Anmeldung. Entscheiden Sie selbst, welche Weise Ihne ...

lees verder