Ihre Inkassos können Sie auf verschiedenerlei Weisen bei uns anliefern. Beispielsweise per Post, per Fax, per E-Mail oder über die Online-Anmeldung. Entscheiden Sie selbst, welche Weise Ihnen am meisten gefällt. In der oberen Menüleiste finden Sie unter der Schaltfläche "Kontakt" unsere Adressdaten und sonstige Informationen. Über die Schaltfläche "Anmelden und Einloggen" können Sie Ihre Inkassos auch online bei uns anliefern.
Erforderliche Daten
Bei Anmeldung Ihres Inkassos reichen uns nachstehende Daten aus, möglichst untermauert und belegt mit folgenden Beweisen:
- Ihre eigenen Adressdaten (Firmenname, Ansprechpartner, Adresse, PLZ, Wohnort, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mailadresse, Ihre Kontonummer)
- die Auftragsbestätigung gegenüber Ihrem Debitor
- die von Ihnen angewandten allgemeinen Geschäftsbedingungen
- die unbezahlt gebliebenen Rechnungen
- die eventuell mit Ihrem Debitor geführten Korrespondenzunterlagen
Bevor wir Ihren Inkasso-Auftrag in Angriff nehmen, möchten wir gerne von Ihnen erfahren, ob Sie eine Sicherungspfändung angesichts der Besitztümer Ihres Debitors wünschen. Für weitere Infos siehe bitte Schaltfläche für dieses Thema im linken Menü.
Außergerichtliche Vorgänge
Nach Eingang Ihres Inkasso-Auftrags werden wir zuerst die aktuellen Adressdaten Ihres Debitors bei der Industrie- und Handelskammer oder der kommunalen Basisverwaltung überprüfen. Zugleich werden wir bei den einschlägigen Instanzen checken, ob Ihr Debitor dort bereits als säumiger Zahler bekannt ist.
Wir werden Ihren Debitor daraufhin innerhalb von vier Wochen 2 Mal anschreiben ("anmahnen"). Wenn dies ungenügend Resultate zeitigt, werden wir telefonisch an Ihren Debitor herantreten. Wenn auch dies nichts bringt, werden wir nach Rücksprache mit Ihnen dafür sorgen, dass ein Hausbesuch erfolgt.
Prozessieren und zwangsversteigern
Wenn dies alles keine Früchte trägt, werden wir Ihren Debitor vor Gericht laden. Für weitere Infos siehe bitte unter der betreffenden Schaltfläche im linken Menü. Die Erfahrung lehrt, dass die meisten Debitoren nicht erscheinen. Innerhalb von vier Wochen wird dann ein Säumnisurteil gegen sie erlassen. Mit dem vorliegenden Urteil können Sie dann die öffentliche Versteigerung der Besitztümer Ihres Debitors in die Wege leiten. Auch ermöglicht ein solches Urteil, dessen Einnahmen oder Sozialhilfeleistungen zu pfänden.
Anstelle einer Vorladung können wir uns auch dafür entscheiden, den Konkurs Ihres Debitors zu beantragen. Die Erfahrung lehrt, dass damit in erster Linie häufig Druck gemacht wird, doch noch eine Zahlung zu erwirken. Außerdem wissen Sie dann schnell, woran Sie sind. Nicht alle Inkassos eignen sich jedoch für einen Konkursantrag. Wir werden dies immer im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihnen machen.
Sobald wir den einkassierten Betrag auf unser Drittkonto erhalten haben, werden wir unter Einbehalt der uns zustehenden Provision eine sofortige Auszahlung auf die von Ihnen angegebene Kontonummer instruieren.










