Hintergrund

Rechtsanwalt Marco Swart wurde 1971 in ´s-Hertogenbosch (Niederlande) geboren. Marco Swart hat 1995 im sein Staatsexamen im Fach Niederländisches Recht an der Radboud Universität Nimwegen abgelegt.

Im Jahr 1996 wurde RA Marco Swart als Rechtsanwalt und Prozessbevollmächtigter vereidigt. Seine Berufsausbildung hat er 1997 beendet. 2006 hat Marco Swart den Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht bei der Grotius Fachakademie erworben.

RA Marco Swart ist Mitglied bei der Niederländischen Anwaltskammer und eingeschrieben beim Raad voor Rechtsbijstand. Das bedeutet: Personen, die in den Niederlanden wohnen und deren Einkommen nachweislich unter einer bestimmten Grenze liegt, können Prozesskostenhilfe und finanzielle Unterstützung bei den Anwaltskosten beantragen.

Weiterhin ist Marco Swart Mitglied im Verein für Inkassoanwälte und Miglied im Berufsverband Juristen in Eindhoven.

RA Marco Swart ist Mitglied der Stadtratskommissionen (1) Budget und (2) Umwelt, Mobilität, Immobilien und Bürgerbeteiligung der Stadt Eindhoven.

Persönlich

  • kann sich gut in Ihre Situation einfühlen
  • kann aktiv zuhören
  • beherrscht die Sprache
  • verfügt über scharfsinniges analytisches Vermögen
  • hat keine Scheu die (manchmal unangenehme) Wahrheit auszusprechen
  • ist im Stande in einer Konfliktsituation die Fallstricke aufzuzeigen und unschädlich zu machen
  • kann Ihnen Klarheit bezgl. der juristischen Chancen und Risiken in Ihrem Fall geben
  • versteht sich als sparring-partner für Sie und begleitet auch coachend durch den Fall
  • hilft Ihnen klaren Kopf in "heißen" Situationen zu behalten
  • behält den strategischen Durchblick im Paragraphengewirr
  • versteht es ein konstruktives Verhandlungsklima zu schaffen

Qualitätsniveau

Die Kanzlei Swart & De Schepper Advocaten hat sich im Juli 2007 freiwillig einem Qualitätsaudit unterzogen. Dabei hat der von der Niederländischen Anwaltskammer bestellte Auditor festgestellt, dass die Kanzlei Swart & De Schepper Advocaten den hochstehenden Qualitätsanforderungen zur Zufriedenheit entspricht. Der Qualitätsstandard 2007, den die Kanzlei Swart & De Schepper Advocaten erfüllt, enthält unter anderem hochstehende Qualitätsanforderungen an den Eingang, die Durchführung und Abschluss Ihrer Aufträge. Wir beteiligen uns weiterhin an regelmäßig stattfindenden interkollegialen Prüfungen sowie an wöchentlich abgehaltenen fachtechnischen Beratungen. Wir sind zudem kontinuierlich dabei, die Kundenzufriedenheit zu überwachen und auszuwerten und nehmen freiwillig an der anwaltlichen Regelung für Beschwerden und Streitigkeiten teil und legen sehr viel Wert auf klare Abmachungen. Wenn eine Stellvertretung vonnöten ist, so ist eine solche durch unsere intensive Kooperation mit der Kanzlei Maes Advocatuur in 's-Hertogenbosch gewährleistet.

Während der vergangenen Jahre war Rechtsanwalt Swart vom persönlichen Interesse her, intensiv an der Entwicklung der Qualitätspflege im anwaltlichen Bereich beteiligt. Am 3. April 2003 durfte Mr. Swart im Namen der Kanzlei, in der er damals tätig war, zusammen mit vier anderen Anwaltskanzleien ein Qualitätsprüfzeichen entgegennehmen. Dabei handelte es sich um das erste Qualitätsprüfzeichen, das in den Niederlanden an eine Anwaltskanzlei ausgehändigt wurde (siehe Foto). 

Durch das persönliche Interesse und Engagement von Rechtsanwalt Swart an dieser Form der Qualitätspflege ist die Kanzlei Swart & De Schepper Advocaten seit der Gründung im März 2007 nach wie vor bestrebt, die strengen Maßstäbe im Geiste dieses Prüfzeichens einzuhalten.

Die Kanzlei Swart & De Schepper Advocaten orientiert sich heutzutage an den (anderen) Qualitätsmaßstäben, die mittlerweile von der Niederländischen Anwaltskammer selbst entwickelt worden sind. Zum Beweise dafür, dass die Kanzlei Swart den einschlägigen Anforderungen entspricht, ist die dazugehörige Auditerklärung dieses Jahr an die Kanzlei Swart & De Schepper ausgehändigt worden. 

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